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Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Nutzung der MOTTO CashlessCard

Berechtigung/Gültigkeit

Jede Person, die im Besitz einer MOTTO CashlessCard ist, gilt als berechtigt, damit Zahlungen ohne Identitätsnachweis zu tätigen. Die Gültigkeit der Karte ist auf den jeweiligen Ball begrenzt.

Konsumationskontrolle

Da die Motto CashlessCard als bargeldloses Zahlungsmittel fungiert, erhalten Sie bei jeder Zahlung einen Beleg in Form eines Lieferscheins zur Kontrolle, der von Ihnen bitte unterschrieben wird.

Haftungsausschluss/Verlust/Diebstahl/Missbrauch:

  1. Grundsätzlich übernimmt die MOTTO Catering GmbH keinerlei Haftung bei Verlust, Diebstahl und Missbrauch der MOTTO
  2. Die Risiken einer missbräuchlichen Verwendung bzw. eines Verlustes der Karte liegen ausschließlich bei den Karteninhaberinnen/-inhabern. Zur Vermeidung von Missbrauch ist eine Sperrung der Karte vor Ort am Ball möglich.
  3. Die Firma MOTTO Catering GmbH haftet nicht für Schäden, die der Karteninhaberin/dem Karteninhaber aus der missbräuchlichen Verwendung der MOTTO CashlessCard entstanden sind.
  4. Diebstahl oder Verlust der MOTTO CashlessCard verpflichtet den Inhaber diesen Vorfall prompt den Vertretern der MOTTO Catering GmbH am jeweiligen Veranstaltungsort zu melden.

Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus der Verwendung der
MOTTO CashlessCard bzw. allfällige Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche wird die ausschließliche Zuständigkeit des für MOTTO Catering GmbH zuständigen Gerichtes sowie die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

Technische Störungen

Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, sofern die MOTTO CashlessCard aufgrund technischer Störungen oder Betriebsausfällen nicht benutzt werden kann.

Zahlungsbedingungen

Für den Ball wird eine Rechnung pro Rechnungsadresse erstellt.